Aufrechte Ambrosie oder Traubenkraut (Ambrosia artemisiifolia)
Verboten gemäss Freisetzungsverordung und bekämpfungs- und meldepflichtig gemäss Pflanzenschutzverordnung!
Beschreibung:
Die Ambrosie kann bis maximal 150 cm gross werden. Sie überdauert
den Winter als Samen im Boden und keimt jeweils im Frühjahr aus,
um sich in den darauf folgenden Monaten zur ausgewachsenen Pflanze zu
entwickeln. Die Samen können bis 40 Jahre keimfähig bleiben!
Als Verunreinigung von Saatgut und Vogelfutter wurde die Ambrosie von
Nordamerika zu uns eingeschleppt. Die Verbreitung findet über ihre
Samen statt. In Versuchen wurden pro Pflanze bis zu 30'000 Samen gezählt.
Gefahren:
In der Landwirtschaft in Sonnenblumen-, Erbsen- und Sojabohnenkulturen
kann die Ambrosie erhebliche Schäden verursachen, da sie die Pflanzen
konkurrenziert und auch ihre Ernte erschweren kann. Viel gravierender
sind jedoch die gesundheitlichen Aspekte. Die Ambrosie blüht von
Juli bis Oktober und sie verstäubt grosse Mengen Blütenstaub.
Dieser ist massiv allergisierend und kann bei empfindlichen Personen
schwere Asthmaanfälle auslösen. Man rechnet, dass bis zu 20
% der Bevölkerung sensibel auf diesen Blütenstaub reagieren.
Bekämpfung:
Im Hausgarten, wo die Ambrosie gewöhnlich nur vereinzelt auftritt, muss
sie, wenn möglich noch vor der Blüte, ausgerissen und in die Kehrichtverbrennung
gegeben werden. Hierbei sollten Handschuhe getragen werden. Blüht die
Pflanze schon, sollten zusätzlich Brille und Staubmaske getragen werden.
In der Landwirtschaft muss insbesondere nach der Ernte nach Ambrosia-Pflanzen
Ausschau gehalten werden. Durch verschiedene Massnahmen kann dann verhindert
werden, dass das Unkraut noch Samen bildet. Durch Mähen, Herbizidanwendung
und Bodenbearbeitung können die Pflanzen vernichtet werden.
> Bestimmungshilfe Ambrosia (PDF, 670 KB) > Ambrosia
(Transhelvetica, 4/2011) (PDF, 160 KB)
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